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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Schulungspflichten nach der neuen KI-Verordnung der EU

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KI-Verordnung

Die Europäische Union hat am 12.7.2024 den „EU Artificial Intelligence Act“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese über 100 Seiten umfassende Verordnung gilt seit dem 1.8.2024. Sie enthält u. a. eine vierstufige Risikoklassifizierung von KI-Systemen, beginnend von „Minimal Risk“ bis „Unacceptable Risk“.

Schulungspflichten

Die KI-Verordnung enthält in Art. 4 auch Schulungspflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten. Diese Schulungspflichten gelten seit Februar 2025 und greifen bereits dann, wenn Mitarbeiter im Büro mittels Sprachmodellen wie ChatGPT Dokumente verfassen. Sinn und Zweck der Schulungspflicht ist, Mitarbeitern die ethischen und gesetzlichen Risiken von KI darzulegen. Weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, sind Haftungsfragen, Datenschutz und Urheberrechte.

Schulungsprogramme

Zur Erfüllung der Schulungspflichten genügen E-Learning-Tools und E-Schulungen, die bei diversen Anbietern gebucht werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Basiswissen vermitteln.

Stand: 27. April 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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