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Vorübergehender Aufnahmestopp

Liebe Neumandaten und Anfragende für eine Mandatsaufnahme

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine neuen Mandate aufnehmen können. Unsere Kapazitäten sind mehr als ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern, aber der Fachkräftemangel macht auch vor unserer Kanzlei nicht halt. 

Wir hoffen, dass sich die Situation zukünftig ändert und wir diesen Aufnahmestopp wieder aufheben können.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Rehm Steuerkanzlei

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Maklerkosten neu verteilt

/news_mandanten/

Neue gesetzliche Regelung

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das vom Bundestag beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gebilligt. Nach dem Gesetz müssen Immobilienkäufer nicht mehr die volle Maklerprovision zahlen, sondern nur maximal die Hälfte. Außerdem braucht der Käufer seinen Anteil erst zu zahlen, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Provisionsanteils nachgewiesen hat. Beauftragen Verkäufer und Käufer gemeinsam einen Makler, zahlt jeder die Hälfte.

Schriftform

Darüber hinaus ist für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben.

Inkrafttreten

Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit einer Gesetzverkündung ist in Kürze zu rechnen.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: Freedomz - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Als Steuerberater in Lottstetten (Baden-Württemberg) verstehen wir uns als Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (zb.: Senioren). Dabei unterstützen wir insbesondere Grenzgänger Deutschland/Schweiz und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Unternehmensgründung und Finanzen zur Seite. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie via Online-Formular ein unverbindliches Erstgespräch!

Rehm Steuerberatungsgesellschaft mbH
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